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Pilotenlizenz in Bremen erwerben

Bremen 99080005001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080005001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Pilotenlizenz in Bremen erwerben

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Luftfahrerprüfung (Synonym), Praktische Prüfung (Synonym), Prüfung (Synonym), Theoretische Prüfung (Synonym), Lizenz (Synonym), Luftfahrerlizenz (Synonym), Pilotenlizenz (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Theorieprüfung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab.

Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.

Volltext

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für Flugschüler, die ihre Pilotenausbildung an einer von der Luftfahrtbehörde Bremen zugelassenen Flugschule absolvieren.

Ihre Flugschule begleitet Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses. Sie übernimmt auch die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Pilotenausbildung. Dazu zählt auch die Feststellung der Prüfungsreife und die Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Die theoretische Prüfung findet bei der zuständigen Luftfahrtbehörde statt und bedarf der Anmeldung durch den Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule.

Die praktische Prüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Luftfahrtbehörde oder einen beauftragten Prüfer abgenommen und muss zuvor ebenfalls von dem Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule beantragt werden. Die praktische Prüfung findet auf dem Ausbildungsluftfahrzeug statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei der Anmeldung für die Ausbildung zum Piloten sollten folgende Nachweise/Unterlagen vorliegen:
    • die medizinische (Flug-)Tauglichkeit (Medical);
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), möglichst ohne Eintragungen (Punkte);
    • eine Selbsterklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren (es sollten keine vorliegen);
    • eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz - ZÜP (relevant für Motorflieger);
    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (relevant für Segelflieger und Ballonfahrer);
    • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern).
  • Weitere Informationen zu den für die Pilotenausbildung benötigten Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.

Voraussetzungen

Die Pilotenausbildung muss in einer Flugschule für Piloten stattfinden.

Kosten

Gebühr: 130€
für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen PPL(A), PPL(H), LAPL(A) und LAPL(H)
Gebühr: 65€
für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen SPL
Gebühr: 70€
für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen BPL
Gebühr: 100€
für die praktische Prüfung für PPL(A) und PPL (H) zzgl. Auslagen
Gebühr: 75€
für die praktische Prüfung für LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen
Gebühr: 40€
für die praktische Prüfung LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen
Gebühr: 40€
für die praktische Prüfung für BPL zzgl. Auslagen

Verfahrensablauf

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder Ihrer Flugschule.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Pilotenlizenz in Bremen erwerben
  • Für den Erwerb einer Pilotenlizenz muss eine Pilotenausbildung in einer Flugschule für Piloten absolviert werden
  • Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, mit je einer Prüfung vor der Behörde
  • Die Flugschule begleitet die Flugschüler während des gesamten Bewerbungsprozesses. Sie übernimmt auch die komplette Dokumentation und Abwicklung der Pilotenausbildung. Dazu zählt auch die Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.Weitere Informationen auf Internetseite der Luftfahrtbehörde
  • Zuständige Stelle: Luftfahrtbehörde

Ansprechpunkt

  • Luftfahrtpersonal Luftfahrtbehörde      E-Mail: fcl@haefen.bremen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden