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Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels

Bremen 99010006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010006000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Was zu tun ist, wenn Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und Ihren Aufenthaltstitel übertragen lassen müssen.

Volltext

Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller einen neuen Nationalpass erhalten hat und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist, muss die Neuausstellung des Aufenthaltstitels beantragt werden (sogenannter "Übertrag"). Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert und anschließend zur Ausgabe an das Migrationsamt versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • 2 Lichtbilder

    nach der Fotomustertafel (http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html)

  • aktuelle Schulbescheinigung

    bei schulpflichtigen Kindern

  • neuer und alter Nationalpass

Voraussetzungen

Zum Termin muss der neue und der alte Nationalpass vorgelegt werden. Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig. Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) werden zwei biometrische Fotos (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzt Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig. Bei schulpflichtigen Kindern ist darüber hinaus eine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich.

Kosten

Die Gebühr beträgt maximal 60 Euro.

Verfahrensablauf

Für die Übertragung Ihres Aufenthaltstitels in Ihren neuen Naionalpass müssen Sie einen Termin vereinbaren. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Terminvergabe Übertrag" an: mailto:ref10@migrationsamt.bremen.de.

Ihre Terminwünsche werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden