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eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

Bremen 99010006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010006000000

Leistungsbezeichnung

eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungsbezeichnung II

eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus müssen Sie nicht zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen. Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.

Volltext

Aufenthaltstitel werden i.d.R. in Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen  als sog. elektronischer Aufenthaltstitel/eAT  ausgestellt. Nach Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels, i.d.R. bei Ihrer Vorsprache im Migrationsamt, wird die Herstellung des eAT vom Migrationsamt bei der Bundesdruckerei in Berlin beantragt und von dort zur Ausgabe an das Migrationsamt versandt.

Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen. Das Migrationsamt kann deshalb Aufenthaltstitel nicht mehr direkt bei der Antragstellung aushändigen. Wenn der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei im Migrationsamt eingeht, schicken wir Ihnen den eAT per Post zu. 

Weiterführende Informationen zum eAT können Sie der Broschüre „Der elektronische Aufenthaltstitel“ vom BAMF entnehmen. Den Link zur Broschüre finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Broschüre BAMF / Der elektronische Aufenthaltstitel". 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Allgemein gilt neben den sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels:

Biometrische Daten:
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig.

Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) wird ein biometrisches Foto (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt. Der eAT wird in der Ausländerbehörde beantragt und dann von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Bundesdruckerei übersendet anschließend einen sogenannten PIN-Brief direkt an die Antragsteller und der eAT wird an die Ausländerbehörde versandt.

Kosten

Die Kosten für Ihren Aufenthaltstitel werden Ihnen mit Ihrem Einladungsschreiben mitgeteilt / spätestens bei Ihrem Termin zur Beantragung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel und die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beim Migrationsamt persönlich beantragt haben, erhalten Sie ca. 2 Wochen später einen sog. PIN-Brief der Bundesdruckerei, dass Ihr eAT fertig ist.

Ihren eAT schicken wir Ihnen dann mit der Post per Einschreiben zu.

Sofern Sie vier Wochen nach Beantragung des Aufenthaltstitels im Migrationsamt noch kein PIN-Brief von der Bundesdruckerei bekommen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an:

mailto:office@migrationsamt.bremen.de

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert min. 4 Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden