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Ausweispflicht Befreiung

Bremen 99008002010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008002010000

Leistungsbezeichnung

Ausweispflicht Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Ausweispflichtbefreiung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personalausweis (Synonym), Perso (Synonym), Befreiung (Synonym), Ausweispflicht (Synonym), Bettlägerigkeit (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Informationen zur Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht.

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Volltext

Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können von dieser Regel ausgenommen werden.

Dazu ist ein formloser Antrag bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antrag kann schriftlich beim Bürgeramt, Referat Meldeangelegenheiten, Pfalzburger Str. 69a, 28207 Bremen eingereicht oder persönlich bei einem BürgerServiceCenter abgegeben werden.

Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Betreuerausweis bzw. öffentlich beglaubigte Vollmacht bei Beantragung durch einen Betreuer bzw. eines Bevollmächtigten

    ist kein Betreuer bestellt, genügt die Unterschrift des Betroffenen auf dem Antrag und eine vertraute Person kann den Antrag abgeben

  • bisheriger Ausweis bzw. Pass der/des Betroffenen
  • Bescheinigung des Krankenhauses, Pflegeheims

    oder einer ähnlichen Einrichtung aus der hervorgeht, dass sich die bzw. der Betroffene nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen kann

  • ggf. Attest

Voraussetzungen

Personen,

  • die nicht am Rechtsverkehr teilnehmen können (z.B. wegen Bettlägerigkeit) oder
  • für die ein Betreuer bestellt ist oder
  • die handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von einer oder einem mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden oder
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können,

können von der Ausweispflicht befreit werden.

Die Befreiungsgründe müssen schriftlich belegt werden (z.B. Attest).

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden