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Einheitswerterklärung

Bremen 99102054002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102054002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Einheitswerterklärung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuererklärung (Synonym), Erklärung zur Einheitsbewertung (Synonym), bauliche Veränderungen (Synonym), bauliche Verbesserungen (Synonym), Einheitswerterklärung 01.01.2014 (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Einheitswerterklärung  01.01.2014

Volltext

Die Einheitswerterklärungen wurden verschickt, um prüfen zu können, ob seit der letzten Einheitswertfeststellung bauliche Verbesserungen und / oder Veränderungen vorgenommen wurden.  

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Der Einheitswert ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.

Kosten

Es fallen beim Finanzamt keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Anhand der eingereichten Erklärung wird der Einheitswert überprüft und ein Bescheid hierüber erteilt. Bei Veränderung des Einheitswerts erfolgt auch eine geänderte Grundsteuerfestsetzung.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der Vielzahl der verschickten Erklärungen ist eine verlässliche Aussage zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer nicht möglich.

Frist

Mit den Vordrucken zur Einheitswerterklärung haben Sie auch ein persönliches Anschreiben erhalten. Dort steht der Termin, zu dem die Erklärung spätestens beim Finanzamt einzureichen ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Zentrale Informations- und Annahmestelle Finanzamt BremerhavenBewertungstelle Bremerhaven
          E-Mail: office@FinanzamtBremerhaven.Bremen.de
          Telefon: Bewertungstelle mit Fachaufsicht +49 471596-99066, -99065, -99064, -99063, -99062 oder Zentrale Informations- und Annahmestelle ohne Fachauskunft +49 471596-99055, -99056, -99057
          Fax: +49 471 596-99105
  • Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) - BremenBewertungsstelle
          E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
          Telefon: +49 421 361 90909
          Fax: +49 421 361 95123
  • Zentrum der bremischen Finanzamtverwaltung Nord, Zentrale Informations- und Annahmestelle - VegesackBewertungstelle Bremen
          E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
          Telefon: +49 421 361 90909

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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