Einheitswerterklärung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Steuererklärung (Synonym), Erklärung zur Einheitsbewertung (Synonym), bauliche Veränderungen (Synonym), bauliche Verbesserungen (Synonym), Einheitswerterklärung 01.01.2014 (Synonym)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Einheitswerterklärungen wurden verschickt, um prüfen zu können, ob seit der letzten Einheitswertfeststellung bauliche Verbesserungen und / oder Veränderungen vorgenommen wurden.
Anhand der eingereichten Erklärung wird der Einheitswert überprüft und ein Bescheid hierüber erteilt. Bei Veränderung des Einheitswerts erfolgt auch eine geänderte Grundsteuerfestsetzung.
Aufgrund der Vielzahl der verschickten Erklärungen ist eine verlässliche Aussage zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer nicht möglich.
Mit den Vordrucken zur Einheitswerterklärung haben Sie auch ein persönliches Anschreiben erhalten. Dort steht der Termin, zu dem die Erklärung spätestens beim Finanzamt einzureichen ist.
- Zentrale Informations- und Annahmestelle Finanzamt BremerhavenBewertungstelle Bremerhaven
E-Mail: office@FinanzamtBremerhaven.Bremen.de
Telefon: Bewertungstelle mit Fachaufsicht +49 471596-99066, -99065, -99064, -99063, -99062 oder Zentrale Informations- und Annahmestelle ohne Fachauskunft +49 471596-99055, -99056, -99057
Fax: +49 471 596-99105 - Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA) - BremenBewertungsstelle
E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
Telefon: +49 421 361 90909
Fax: +49 421 361 95123 - Zentrum der bremischen Finanzamtverwaltung Nord, Zentrale Informations- und Annahmestelle - VegesackBewertungstelle Bremen
E-Mail: office@fa-hb.bremen.de
Telefon: +49 421 361 90909