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Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für eine Ausbildung im Ausland

Bremen 99022001017005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022001017005

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für eine Ausbildung im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildungsförderung (Synonym), Ausbildungszuschuss (Synonym), BAföG (Synonym), Auslands-BAföG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Nach dem BAföG kann eine Ausbildung im Ausland grundsätzlich gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem im Inland durchgeführten Studiums oder Schulbesuchs steht. Das Studierendenwerk in Bremen ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen aus der gesamten Bundesrepublik für Ausbildungen in Amerika – außer den USA und Kanada.

Volltext

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Die Förderung sollte rechtzeitig beantragt werden, mindestens sechs Monate vor Beginn der Auslandsausbildung.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ob ein Studium, Schulbesuch oder Praktikum in Süd- und Mittelamerika nach dem BAföG gefördert wird, kann aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen innerhalb der Ausbildungsarten nur durch das Studierendenwerk Bremen festgestellt werden.
Darüber hinaus ist ein Anspruch auf Ausbildungsförderung von den persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Eignung und Staatsangehörigkeit abhängig.
Wird die Ausbildung im Ausland im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt, wird der Förderungsbetrag grundsätzlich zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. In bestimmten Fällen erfolgt die Förderung jedoch als Volldarlehen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Es ist ein schriftlicher Antrag auf den amtlichen Formblättern zu stellen.

Elektronische Beantragung

Mit einer persönlich authentifizierten DE-Mail-Adresse kann ein BAföG-Antrag auch online eingereicht werden. Eine weitere schriftliche Antragstellung ist dann nicht mehr erforderlich. Zum Online-Antrag: BAföG Digital (bafoeg-digital.de (https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG) (https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG)

Bearbeitungsdauer

je nach Prüfaufwand

Frist

Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht ab dem Monat, in dem ein schriftlicher Antrag gestellt und die Ausbildung aufgenommen wurde.

Hinweise

Die Höhe der Ausbildungsförderung ist grundsätzlich vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern abhängig.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung können auf den Internetseiten des Studierendenwerks Bremen und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden