Wohnungsanpassungsmaßnahmen beantragen
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Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren?
Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung einer Wohungsanpassungsmaßnahme (WAM)
WAM ist ein Instrument Wohnraum für behinderte/ pflegebedürftige Menschen zu schaffen, der ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt, wenn ihr Wohnbedarf nicht anderweitig befriedigt werden kann.
WAM sind alle Maßnahmen baulicher und nichtbaulicher Art, die es dem behinderten/ pflegebedürftigen Menschen erleichtern oder erst ermöglichen, ein weitgehend von fremder Hilfe unabhängiges Leben zu führen oder die seine Pflege z. B. durch Angehörige oder andere Personen erleichtern.
- Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin
Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.
- Antrag auf Förderung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme
formloser Antrag mit Zweck des behindertengerechten Umbaus des Wohnumfeldes
- Einverständniserklärung des Vermieters zur Durchführung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme
Der Wohnungseigentümer muss einer Umbaumaßnahme zustimmen.
- Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in eine Pflegestufe ( falls vorhanden )
Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse.
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes Bremen ( falls vorhanden )
Nachweis über amtlich festgestellte Schwerbehinderung
- vorliegende Schwerbehinderung (Ausweis, Grad der Behinderung sind nicht relevant) und/ oder
- Einstufung in eine Pflegestufe durch die Pflegekasse der Krankenkasse
Die Bürgerinnen und Bürger vereinbaren in der Zentralen Fachstelle Wohnen einen Termin zur Beratung.
Die Antragstellung für die Förderung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme kann formlos, z.B. über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen, den Sozialdienst Erwachsene, Betreuer, Verwandte, usw. erfolgen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen sammeln alle erforderlichen Unterlagen zur Einkommens- und Vermögensprüfung und leiten sie an das zuständige Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste, Abt. Wirtschaftliche Hilfe, zur Bescheiderteilung weiter.
Der Architekt der Zentralen Fachstelle Wohnen nimmt dann mit den Antragstellern Kontakt auf und vereinbart einen Besichtigungstermin vor Ort, um zu klären, wie und in welcher Form ein Umbau erfolgen muss.
Nach Rücksprache mit Handwerkern wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
Nach der erfolgten Kostenzusicherung durch die Wirtschaftliche Hilfe kann die Umbaumaßnahme wie im Kostenvoranschlag beschrieben umgesetzt werden.
Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen (z.B. Arbeitsaufnahme, eine Erbschaft) können sich auf den Leistungsanspruch auswirken und sind daher umgehend dem Amt für Soziale Dienste mitzuteilen.