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Beglaubigung von Schriftstücken für Rentenangelegenheiten

Bremen 99014004035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014004035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigung von Schriftstücken für Rentenangelegenheiten

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigung von Schriftstücken für Rentenangelegenheiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Volltext

Für folgende staatliche Rentenversicherungsträger dürfen Beglaubigungen vorgenommen werden:

  • Rentenversicherungsanstalten
  • Pensionskassen
  • Seekassen
  • Knappschaften

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originaldokuments
    • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Gegebenenfalls Kopien
    • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
    • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
  • Schreiben der anfordernden Stelle

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden
  • Die Schriftstückke können auch direkt bei Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden
  • Beglaubigungen für private Rentenversicherungen sind nicht gebührenfrei.
  • Beglaubigunen für private Rentenversicherungsträger sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. 

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden