Beglaubigungen von Ausweisdokumenten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.
Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen
Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Ausweise
- Pässe (keine Visa v. USA)
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Der Nachweis der anfordernden Stelle ist in schriftlicher Form vorzulegen.
- Vorlage des Originaldokuments
- Kopien werden immer vor Ort erstellt. Mitgebrachte Kopien werden nicht anerkannt.
- Eine Beglaubigung von Zeugnissen kann auch bei der ausstellenden Schule vorgenommen werden
- Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können bei jedem Notar beglaubigt werden.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.