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Beglaubigungen von Ausweisdokumenten

Bremen 99014004035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014004035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigungen von Ausweisdokumenten

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigungen von Ausweisdokumenten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beglaubigen (Synonym), Führerschein beglaubigen (Synonym), Personalausweis beglaubigen (Synonym), Reisepass beglaubigen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Volltext

Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Ausweise
  • Pässe (keine Visa v. USA)

Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Der Nachweis der anfordernden Stelle ist in schriftlicher Form vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage des Originaldokuments
    • Kopien werden immer vor Ort erstellt. Mitgebrachte Kopien werden nicht anerkannt.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 2,10€
jede Seite

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Eine Beglaubigung von Zeugnissen kann auch bei der ausstellenden Schule vorgenommen werden
  • Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können bei jedem Notar beglaubigt werden.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden