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Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen

Bremen 99014004035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014004035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zeugnisse beglaubigen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wichtiger Hinweis: 

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Volltext

Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.

  • Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
  • Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage des Originaldokuments
    • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
  • Gegebenenfalls Kopien
    • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
    • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 2,10€
1. - 5. Seite
Gebühr: 0,42€
ab der 6. Seite
Gebühr: 0,75€
pro Kopie

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden