Erlass der Hundesteuer
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hundesteuer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Hundesteuer kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn bestimmte sachliche oder persönliche Voraussetzungen (z. B. geringes Einkommen) erfüllt sind. Der Erlass wird nur für den Ersthund bewilligt. Ein Erlass gilt immer nur für das laufende Jahr und muss für die Folgejahre neu beantragt werden.
- Einkommensnachweis
Die monatlich zur Lebensführung zur Verfügung stehenden Einnahmen.
4 Woche(n)
Erlass-Anträge können frühestens im Jahr der Steuerentstehung (des betreffende Kalenderjahr) vom Finanzamt bearbeitet werden
Vor Fälligkeit der Hundesteuer (d.h. entweder ein Monat nach Bekanntgabe des ersten Hundebescheids oder in den Folgejahren am 15. Januar)