Ermäßigung der Hundesteuer
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hundesteuer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Auf Antrag kann eine Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z. B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden. Die Ermäßigung beträgt höchstens 50 Prozent der Hundesteuer.
Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z. B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde). Siehe FAQ`s.
Wer über ein geringes Einkommen verfügt wird, kann u.U. Anspruch auf ein Erlass haben. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Erlass der Hundesteuer".