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Ermäßigung der Hundesteuer

Bremen 99102013149000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013149000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Ermäßigung der Hundesteuer

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Hundesteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Steuerermäßigung beantragen?

Volltext

Auf Antrag kann eine Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z. B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden. Die Ermäßigung beträgt höchstens 50 Prozent der Hundesteuer.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Steuerermäßigung für bestimmte Hunde (z. B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde). Siehe FAQ`s.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wer über ein geringes Einkommen verfügt wird, kann u.U. Anspruch auf ein Erlass haben. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Erlass der Hundesteuer".

Bearbeitungsdauer

3 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Hundesteuerstelle      E-Mail: gemeindeabgaben@fa-hb.bremen.de
          Telefon: +49 421 36190909

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden