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Hundehaltung Meldung

Bremen 99110009014000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Meldung

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Ummeldung eines Hundes (Wohnsitzwechsel)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hund abmelden (Synonym), Hund anmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym), Hund ummelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten mitteilen, dass Sie zusammen mit Ihrem Hund Ihren Wohnsitz gewechselt haben?

Volltext

Wenn Sie und Ihr Hund Ihren Wohnsitz verlegt haben, muss dies innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bei der dann zuständig gewordenen Hundesteuerstelle angezeigt werden. Für jede Gemeinde gelten eigene Regelungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Hundesteuermarke

    Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].

  • bremische Formular „Hund An- und Abmeldung“

    Es steht das bremische Formular „Hund An- und Abmeldung“ für Sie im Internet bereit.

  • Kopie des Hundesteuerbescheids ( bei Anmeldung in der Stadtgemeinde Bremen]

Voraussetzungen

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz von einer anderen Gemeinde in die Stadtgemeinde Bremen, müssen Sie Ihre Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen beim Finanzamt Bremen anzeigen (§ 13 Absatz 1 des Bremischen Hundesteuergesetzes). Eine monatliche anteilige Anrechnung der gezahlten Hundesteuer der anderen Gemeinde ist ggf. auf Antrag möglich (§ 13 Absatz 1 des Bremischen Hundesteuergesetzes). Die Anrechnung kann maximal bis zur Höhe der bremischen Hundesteuer erfolgen. Bitte legen Sie hierzu dem Finanzamt Bremen eine Kopie des Hundesteuerbescheids der anderen Gemeinde und einen Zahlungsnachweis vor.

Wird Ihr Wohnsitz aus der Stadtgemeinde Bremen in eine andere Gemeinde verlegt, müssen Sie Ihren Hund in der Stadgemeinde Bremen abmelden und ggf. in der anderen Gemeinde wieder anmelden. Die Abmeldung in der Stadgemeinde Bremen erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an das Finanzamt Bremen und die Rückgabe der Hundesteuermarke. Informieren Sie sich bei der anderen Gemeinde über die dortige Hundesteuerpflicht.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der Stadtgemeinde Bremen wechseln, teilen Sie bitte der Hundesteuerstelle im Finanzamt Bremen formlos Ihre neue Adresse mit.

Die Ummeldung findet nicht automatisch statt (Auch nicht bei Wohnsitzwechsel nach Bremerhaven)!

Kosten

Die Steuer beträgt bis 2015 122,64 Euro jährlich. Ab 2016 beträgt die Steuer 150 Euro pro Jahr und Hund.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich

Bearbeitungsdauer

8 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Ummeldung findet nicht automatisch statt!

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Hundesteuerstelle      E-Mail: gemeindeabgaben@fa-hb.bremen.de
          Telefon: +49 421 36190909

Zuständige Stelle

nicht vorhanden