Hundesteuer: Abmelden eines Hundes
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hund abmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.
- Abmelden eines Hundes
- Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des/r neuen Hundehalters/in anzugeben.
- Ist der Hund verstorben, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis beizufügen.
- Wurde der ins Tierheim gegeben, muss die Kopie des Aufnahmevertrages beigefügt werden.
- Hundesteuermarke
Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].
- Abmelden aus der Gemeinde
Bei einem Umzug in einer anderen Gemeinde muss der Hund mit einem formlosen Schreiben/Vordruck für die Abmeldung abgemeldet und die Hundemarke zurückgegeben werden.
Die Abmeldung kann erfolgen:
- persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
- schriftlich
- per E-Mail
- per Fax
Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
Antragsfrist: 2 Woche(n)
Innerhalb von zwei Wochen nachdem die Hundehaltung endet ist die Abmeldung vorzunehmen