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Hundesteuer: Abmelden eines Hundes

Bremen 99110009014001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Abmelden eines Hundes

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hund abmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihren Hund abmelden?

Volltext

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Abmelden eines Hundes
    1. Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des/r neuen Hundehalters/in anzugeben.
    2. Ist der Hund verstorben, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis beizufügen.
    3. Wurde der ins Tierheim gegeben, muss die Kopie des Aufnahmevertrages beigefügt werden.
  • Hundesteuermarke

    Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].

  • Abmelden aus der Gemeinde

    Bei einem Umzug in einer anderen Gemeinde muss der Hund mit einem formlosen Schreiben/Vordruck für die Abmeldung abgemeldet und die Hundemarke zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Hundesteuer wird erstattet.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

8 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
Innerhalb von zwei Wochen nachdem die Hundehaltung endet ist die Abmeldung vorzunehmen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Hundesteuerstelle      E-Mail: gemeindeabgaben@fa-hb.bremen.de
          Telefon: +49 421 36190909

Zuständige Stelle

nicht vorhanden