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Wohnungsbauprämie beantragen

Bremen 99102023002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102023002000

Leistungsbezeichnung

Wohnungsbauprämie beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wohnungsbauprämie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus getätigt haben und verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Volltext

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus bis zu einem Höchstbetrag der Ausgaben von 700 Euro für Ledige und 1.400 Euro für Verheiratete.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Wohnungsbauprämie kann beantragen, wer (spätestens am Ende des Jahres) das 16. Lebensjahr vollendet hat, dessen zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro nicht übersteigt und der Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus getätigt hat (z.B. Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft). Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die Einkommensgrenze 70.000 Euro. 
Bei den Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus darf es sich nicht um vermögenswirksame Leistungen (VL) handeln, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Kann jedoch (z.B. wegen Überschreitens der dort maßgeblichen Einkommensgrenzen) keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden, können die VL in den Antrag auf Wohnungsbauprämie einbezogen werden. Es ist nicht möglich, für vermögenswirksame Leistungen gleichzeitig Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Kosten

Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

Verfahrensablauf

Die Wohnungsbauprämie ist auf dem Vordruck, den Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug übersendet, innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut zu beantragen.

Die Anlageinstitute erledigen die Antragsbearbeitung in eigener Zuständigkeit und fordern anschließend die jeweilige Wohnungsbauprämie beim Finanzamt an. Sobald das Anlageinstitut die Wohnungsbauprämie erhalten hat, wird sie dem Konto des betreffenden Steuerbürgers gutgeschrieben.

Die Wohnungsbauprämie gehört – wie die Arbeitnehmer-Sparzulage – nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Anlageinstitut (in der Regel jedoch umgehend)

Frist

Der Antrag ist bis zum zweiten Jahr nach Ablauf des Sparjahres bei der Bausparkasse zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden