Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt werden, weil die neue Nummer der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss.
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- Formular Verlustanzeige
bei Vertretung vom Vollmachtgeber unterschrieben
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- ggf. Versicherung an Eides statt
wenn vor einem Notar abgegeben
- ggf. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat.
Achtung:
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs muss in der Regel der letzte Inhaber des Dokuments bei der Zulassungsbehörde persönlich vorsprechen. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
- Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen.
Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Ersatz-ZB II wird nach Freigabe per Post versendet.