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Feinstaubplakette beantragen

Bremen 99108007040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108007040000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Feinstaubplakette beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umweltplakette (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).

Volltext

Schadstoffarme Fahrzeuge können eine sog. Feinstaubplakette erhalten.

Sie bekommen diese bei allen Zulassungsbehörden, technischen Überwachungsorganisatoren und allen Werkstätten, die eine Berechtigung zur Durchführung einer Abgasuntersuchung besitzen.

Ausnahmen
Über Ausnahmen der Plakettenpflicht informiert die Internetseite des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa.

Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:

  • Grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4:
    Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. Außerdem Fahrzeuge, die nicht mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden (z. B. Elektrofahrzeu­ge, Brennstoffzellenfahrzeuge).
  • Gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3:
    Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 sowie Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 34, 44, 54, 70, 71  
  • rote Plakette = Schadstoffgruppe 2:
    Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71 sowie Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
  • Keine Plakette = Schadstoffgruppe 1:
    Fahrzeugen mit schlechterer Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

Voraussetzungen

Maßgebliches Merkmal für die Ausgabe der Plaketten sind die Emissionsklassenschlüssel der Fahrzeuge nach Ziff. 1 des alten Fahrzeugscheines bzw. Nr. 14.1 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI).

Soweit das Fahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet wurde, ist eine Änderung ZBI erforderlich.

Kosten

Gebühr: 5€

Verfahrensablauf

Vorlage des Fahrzeugscheines oder der ZBI bei der Zulassungsbehörde. Es kann eine Vertreter ohne besondere Vollmacht beauftragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Welche Plakette das Fahrzeug erhält, kann kostenlos auf den Internetseiten der technischen Prüfstellen ermittelt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden