Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) beantragen
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29.02.2024
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Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung (z.B. Pockenimpfung, Polioimpfung ) körperlich oder seelisch geschädigt worden sind, erhalten Sie - ggf. auch die Hinterbliebenen - dieselben Leistungen, die das Bundesversorgungsgesetz für Opfer des Krieges vorsieht, also ebenfalls eine Geldrente und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.