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Elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucke

Bremen 99102046013000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102046013000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucke

Leistungsbezeichnung II

Steuererklärungen und Belege elektronisch abgeben (ELSTER)

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihre Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln? Erfahren Sie hier mehr.

Volltext

Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal ELSTER der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet.

ELSTER ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe:

  • Übernahme von Daten aus dem Vorjahr,
  • Steuerberechnung,
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabruf),
  • Unterstützung für sehbehinderte Anwender,
  • Abgleich der rückübermittelten Bescheiddaten des Finanzamtes mit den von den Bürger:innen erklärten Werten.

Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen zum Beispiel zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. 

Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung, siehe "Weitere Informationen".

Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie zum Beispiel die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

Papierbelege/Spendenquittungen müssen nicht mehr eingereicht, aber aufbewahrt werden. Näheres dazu im Merkblatt „Umgang mit Belegen“. Dieses finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Der Zugang zu ELSTER ist über ein beliebiges Endgerät mit einem kompatiblen Internetbrowser möglich. Darüber hinaus haben in der Regel auch Steuerberater die Möglichkeit, das Verfahren zu nutzen. 

Kosten

Das Angebot von Mein ELSTER ist nicht kostenpflichtig. Nutzer, die sich für die Loginoptionen "Sicherheitsstick" oder "Signaturkarte" interessieren, benötigen aber bereits bei der Registrierung einen Sicherheitsstick oder eine unterstützte Signaturkarte für Authentifizierung plus Kartenleser, die sie im Vorfeld kaufen müssen oder aber bereits besitzen. Damit sind Kosten verbunden. Bei der Nutzung einer Zertifikatsdatei fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die Bescheide werden weiterhin in Papierform erstellt. Bescheide für Einzelveranlagungen könne auch bereits elektronisch übersandt werden. Einige Anträge können über Mein Elster elektronisch gestellt werden, die Antworten erfolgen aber weiterhin in Papierform.

Für die Abgabe der Steuererklärung auf Papier können die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet abrufen werden. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Steuererklärungen und Belege elektronisch abgeben (ELSTER) 
  • Bearbeitung und Abgabe unter www.elster.de
  • Belege müssen aufbewahrt aber nur bei Aufforderung abgegeben werden
  • Formulare für Papier-Erstellung online abrufbar. Abgabe in Papierform: siehe separate DLB
  • Zuständige Stelle: Finanzamt Bremen, Finanzamt Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden