Elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucke
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Sie möchten Ihre Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln? Erfahren Sie hier mehr.
Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal ELSTER der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet.
ELSTER ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.
Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe:
- Übernahme von Daten aus dem Vorjahr,
- Steuerberechnung,
- Vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabruf),
- Unterstützung für sehbehinderte Anwender,
- Abgleich der rückübermittelten Bescheiddaten des Finanzamtes mit den von den Bürger:innen erklärten Werten.
Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen zum Beispiel zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung.
Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung, siehe "Weitere Informationen".
Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.
Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie zum Beispiel die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.
Papierbelege/Spendenquittungen müssen nicht mehr eingereicht, aber aufbewahrt werden. Näheres dazu im Merkblatt „Umgang mit Belegen“. Dieses finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Der Zugang zu ELSTER ist über ein beliebiges Endgerät mit einem kompatiblen Internetbrowser möglich. Darüber hinaus haben in der Regel auch Steuerberater die Möglichkeit, das Verfahren zu nutzen.
Die Bescheide werden weiterhin in Papierform erstellt. Bescheide für Einzelveranlagungen könne auch bereits elektronisch übersandt werden. Einige Anträge können über Mein Elster elektronisch gestellt werden, die Antworten erfolgen aber weiterhin in Papierform.
Für die Abgabe der Steuererklärung auf Papier können die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet abrufen werden.
- Steuererklärungen und Belege elektronisch abgeben (ELSTER)
- Bearbeitung und Abgabe unter www.elster.de
- Belege müssen aufbewahrt aber nur bei Aufforderung abgegeben werden
- Formulare für Papier-Erstellung online abrufbar. Abgabe in Papierform: siehe separate DLB
- Zuständige Stelle: Finanzamt Bremen, Finanzamt Bremerhaven