Baustelle einrichten
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Arbeitssicherheit (2030500)
- Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Baustelleneinrichtungen auf dem Baugrundstück, wie Bauzäune, Bauschild, Gerüste, Toilettenwagen, die nur vorübergehend aufgestellt werden, sind verfahrensfreie Vorhaben.
- Baustellen sind so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Soweit erforderlich sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen und mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände zu versehen. Bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist zudem ein Bauschild aufzustellen.
- Als Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten. Jede Baustelle muss so eingereichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind.
- Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternhmen für Strom, Wasser , Gas. Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit. Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an. Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrpunkten, Beleuchtung).
- Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen bzw. für die Baustelleneinrichtung benutzen wollen, müssen Sie dies genehmigen lassen (zuständig ist das Amt für Straßen und Verkehr).
- Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet ist der Gewerbeaufsicht Bremen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.
Mit der Zusendung einer Baufreigabe und bei Erteilung einer Baugenehmigung wird auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtungen hingewiesen.
Für Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Vorbehaltsnetz) ist das Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen zuständig. Für Baustelleneinrichtungen in Wohnstraßen und Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen) ist das jeweilige Polizeirevier im Stadtteil zuständig.
Zum Vorbehaltsnetz gehören:
- namentlich aufgeführte Straßenliste gemäß Anlage zum Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen v. 28.01.2016 (Anlage zu § 1 Abs. 4)
- alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr regelmäßig verkehrt.
Nähere Informationen unter: http://www.asv.bremen.de/service/formulare_und_antraege/arbeitsstellenantrag___baustellenantrag-2199
Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.
Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.
- Amt für Straßen und Verkehr E-Mail: office@asv.bremen.de
Telefon: +49 421 361 9780
Fax: +49 421 361 9738