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Baustelle einrichten

Bremen 99006010000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006010000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Baustelle einrichten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Baustelle anmelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Arbeitssicherheit (2030500)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben Fragen/Bedenken zur Sicherheit oder Einrichtung einer Baustelle?

Volltext

Baustelleneinrichtungen auf dem Baugrundstück, wie Bauzäune, Bauschild, Gerüste, Toilettenwagen, die nur vorübergehend aufgestellt werden, sind verfahrensfreie Vorhaben.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Baustellen sind so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Soweit erforderlich sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen und mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände zu versehen. Bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist zudem ein Bauschild aufzustellen.
  • Als Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten. Jede Baustelle muss so eingereichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind.
  • Hinterlegen Sie auf der Baustelle alle wichtigen Telefonnummern: Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Stadtwerke beziehungsweise Versorgungsunternhmen für Strom, Wasser , Gas. Stellen Sie eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit. Bringen Sie Schilder "Baustelle betreten verboten" in ausreichender Zahl gut sichtbar an. Sichern Sie die Baustelle immer soweit wie möglich ab (Einzäunung, Baugrubensicherung, Markierung von Gefahrpunkten, Beleuchtung).
  • Wenn Sie die Straßenfläche beim Bauen bzw. für die Baustelleneinrichtung benutzen wollen, müssen Sie dies genehmigen lassen (zuständig ist das Amt für Straßen und Verkehr).
  • Für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet ist der Gewerbeaufsicht Bremen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Mit der Zusendung einer Baufreigabe und bei Erteilung einer Baugenehmigung wird auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtungen hingewiesen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Vorbehaltsnetz) ist das Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen zuständig. Für Baustelleneinrichtungen in Wohnstraßen und Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen) ist das jeweilige Polizeirevier im Stadtteil zuständig.

Zum Vorbehaltsnetz gehören:

  • namentlich aufgeführte Straßenliste gemäß Anlage zum Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen v. 28.01.2016 (Anlage zu § 1 Abs. 4)
  • alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr regelmäßig verkehrt.

Nähere Informationen unter: http://www.asv.bremen.de/service/formulare_und_antraege/arbeitsstellenantrag___baustellenantrag-2199

Für den allgemeinen Arbeitsschutz, insbesondere Bauarbeiterschutz  sowie für die Vorankündigung von Baustellen > 30 Arbeitstage und > 20 Beschäftigte, oder > 500 Persononentage ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen zuständig.

Für Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die DSM Deutsche Städte Medien GmbH zuständig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Amt für Straßen und Verkehr      E-Mail: office@asv.bremen.de
          Telefon: +49 421 361 9780
          Fax: +49 421 361 9738

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden