Bauvorhaben Ahndung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben durch
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück?
Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
Nachbarn sind berechtigt, eingereichte Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzusehen, soweit das Vorhaben nachbarliche Belange berühren kann.
Damit die Bauaufsichtsbehörde prüfen kann, ob nachbarliche Belange berührt sind, hat der Nachbar sich auszuweisen und einen aktuellen Eigentumsnachweis z.B. Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid vorzulegen. Einsichtnahme kann grundsätzlich nur für Genehmigungsfreistellungen und genehmigungspflichtige Vorhaben gewährt werden.
Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Akteneinsichtnahme oder Vorsprechen in der Bauberatung während der Sprechzeiten (hier besteht jedoch das Risiko, dass die Bauakte erst angefordert werden muß und nicht gleich zur Akteneinsicht vorliegt).