Meldebescheinigung Erteilung
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Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.
Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen
Meldebescheinigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
In bestimmten Einzelfällen (z.B. bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder bei einer bestimmten Zweckbindung) kann jedoch auf Antrag eine Gebührenbefreiung gewährt werden. Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die als Lebensbescheinigung gilt.
Für Kindergeld kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die neben den persönlichen Daten die Information über die Kinder beinhaltet, die unter derselben Anschrift wie der Antragsteller gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung). Bitte bringen Sie den Vordruck mit, den Sie von der Kindergeldkasse erhalten haben.
Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.
Voraussetzung:
- mindestens Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- formlose schriftliche Vollmacht
- Vollmachtnehmer muss sich selbst ausweisen können
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.
Die schriftliche Beantragung einer Meldebescheinigung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bürgerservicecenter möglich.