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Personalausweis beantragen - vorläufig

Bremen 99008001012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012002

Leistungsbezeichnung

Personalausweis beantragen - vorläufig

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen - vorläufig

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beantragen (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken können die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.

Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • Sorgerechtsnachweis

    bei nur einem Erziehungsberechtigten

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Kosten

Gebühr: 10€
Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich. Für obdach- oder wohnungslose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • der maschinenlesbare vorläufiger Personalausweis wird grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises ausgestellt.
  • der vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 3 Monat(e)
maximale Gültigkeitsdauer

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden