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Personalausweis beantragen - Ersatz bei Verlust, Diebstahl u. dgl.

Bremen 99008001012003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012003

Leistungsbezeichnung

Personalausweis beantragen - Ersatz bei Verlust, Diebstahl u. dgl.

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen - Ersatz bei Verlust, Diebstahl u. dgl.

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beantragen (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).

Der Personalausweis muss neu beantragt werden.

Volltext

Der Verlust  oder das Abhandenkommen ist bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes zu melden. Ein Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.

Wenn der elektronische Identitätsnachweis aktiviert wurde, ist dessen Sperrung entweder bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes oder über den telefonischen Sperr-Notruf 116116 zu veranlassen. 

Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 37€
für Personen ab 24 Jahre
Gebühr: 22,80€
für Personen unter 24 Jahre
Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
  • Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert.
    Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet.
  • Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie hier: -> Personalausweis / Reisepass abholen https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1246255.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden