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Kinderreisepass beantragen

Bremen 99085003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003012000

Leistungsbezeichnung

Kinderreisepass beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kinderreisepass beantragen (Verlängerung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. 

Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. 

Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? 

Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“.

Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Volltext

Die Beantragung und die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Sie haben die Möglichkeit für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes
  • Die Beantragung und die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Sie haben die Möglichkeit für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
  • Bei Reisepass - Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
    • sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden