Krankentransport anfordern und abrechnen
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Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport.
In erster Linie sind die Patient:innen bzw. die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes mittels eines privaten Krankentransportunternehmens selber zuständig.
Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz.
Die Feuerwehr Bremen ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.
Beim Krankentransport werden verletzte, kranke oder hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, aber nach ärztlicher Beurteilung während der Beförderung der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, befördert. Für den Transport wird ein besonderer Krankenkraftwagen mit besonders qualifiziertem Fachpersonal (Rettungssanitäter:innen) benötigt. Dies unterscheidet den Krankentransport vom Patientenfahrdienst oder einem Taxitransport, der geringere oder gar keine Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt.
In Bremen werden Krankentransporte von privaten Anbietern durchgeführt. Die Patient:innen können selbst über das Krankentransportunternehmen entscheiden, welches sie transportiert! Das gilt auch für Entlassungen aus dem Krankenhaus.
Krankentransporte können über die Telefonzentralen der privaten Krankentransportunternehmen angefordert werden. Eine Liste der zugelassenen und genehmigten Krankentransportunternehmen finden Sie unter "Weitere Informationen".
Bei lebensbedrohlichen Störungen von Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf - also NOTFÄLLEN - 1 1 2 alarmieren.