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Krankentransport anfordern und abrechnen

Bremen 99003037058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003037058000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Krankentransport anfordern und abrechnen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Keiner wünscht es sich, aber manchmal braucht man dennoch einen Krankentransport.

In erster Linie sind die Patient:innen bzw. die Praxen oder Krankenhäuser für die Organisation eines Krankentransportes mittels eines privaten Krankentransportunternehmens selber zuständig.

Hierbei handelt es sich nicht um einen rettungsdienstlichen Einsatz.

Die Feuerwehr Bremen ist nur zuständig, wenn kein privates Krankentransportunternehmen erreicht wird oder ein Transport erst nach über 3 Stunden möglich ist.

Volltext

Beim Krankentransport werden verletzte, kranke oder hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, aber nach ärztlicher Beurteilung während der Beförderung der fachlichen Betreuung oder eines besonders ausgestatten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, befördert. Für den Transport wird ein besonderer Krankenkraftwagen mit besonders qualifiziertem Fachpersonal (Rettungssanitäter:innen) benötigt. Dies unterscheidet den Krankentransport vom Patientenfahrdienst oder einem Taxitransport, der geringere oder gar keine Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

In Bremen werden Krankentransporte von privaten Anbietern durchgeführt. Die Patient:innen können selbst über das Krankentransportunternehmen entscheiden, welches sie transportiert! Das gilt auch für Entlassungen aus dem Krankenhaus.

Kosten

Die Transportkosten werden, wenn der Transport ärztlich verordnet ist, von der Krankenversicherung übernommen, wobei das transportierende Krankentransportunternehmen bei Kassenpatient:innen in der Regel direkt mit der Versicherung abrechnet. Kassenpa-tient:innen werden mit einem Eigenanteil von 10% der Transportkosten, maximal aber mit € 10,- belastet.

Verfahrensablauf

Krankentransporte können über die Telefonzentralen der privaten Krankentransportunternehmen angefordert werden. Eine Liste der zugelassenen und genehmigten Krankentransportunternehmen finden Sie unter "Weitere Informationen".

Bearbeitungsdauer

Das Eintreffen eines Krankentransport-Wagens soll innerhalb einer Stunde nach Anforderung erfolgen. Dies kann in Abhängigkeit der konkreten Auslastung länger dauern.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Bei lebensbedrohlichen Störungen von Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf - also NOTFÄLLEN - 1 1 2 alarmieren.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden