Schadstoffe entsorgen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden. Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrensymbol auf der Verpackung (zum Beispiel Flamme, Totenkopf, dickes Ausrufezeichen). Abfälle, die so gekennzeichnet sind, gehören in die Schadstoffsammlung.
Gut zu wissen:
- Restentleerte Verkaufsverpackungen können Sie im Gelben Sack entsorgen
- Motoren- und Getriebeöl werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Geschäfte, die Motoren- und Getriebeöl verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (auch die leeren Behälter)
- Autobatterien, auch Starterbatterien genannt, werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen, sondern vom Fachhandel über ein Pfandsystem zurückgenommen.
- Nicht alle Farben und Lacke, Leim- und Klebemittel etc. gehören in die Schadstoffsammlung. Restentleerte Verkaufsverpackungen können über den Gelben Sack entsorgt werden
Die Abfälle stammen aus einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen Privathaushalt.
Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrenmerkmal auf der Verpackung (z. B. Flamme, Totenkopf, Kreuz). Abfälle, die so gekennzeichnet sind, gehören in die Schadstoffsammlung.
Schadstoffe können Sie bei den ständigen Schadstoffannahmestellen auf den Recycling-Stationen Blockland und Hastedt abgeben.
Das sind Schadstoffe:
Farben und Lacke:
- Lösemittelhaltige Farben und Lacke, Bleimennige
Foto-Chemikalien:
- Entwickler, Fixierer
Haushaltsreiniger und Kosmetika:
- Bodenreiniger auf Lösemittelbasis, Nagellackentferner auf Acetonbasis und lösemittelhaltige, brennbare oder ätzende Haushalts-Chemikalien
Leim- und Klebemittel:
- Lösemittelhaltiger Leim und lösemittelhaltige Klebemittel
Lösemittel:
- Nitro- und Universalvernichter, Terpentin-Ersatz, Farberdünner
Pflanzen-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel:
- Rattengift, Unkrautvernichter, Fäulnisschutzmittel
Quecksilberrückstände:
- Quecksilberthermometer
Das sind keine Schadstoffe:
Farben und Lacke:
- Dispensionsfarben (Binder-, Latexfarben-, Wandfarben), Abtönfarben, Schulmalfarben, Haarfarben, restentleerte Farbeimer, Lack- und Spraydosen
Foto-Chemikalien:
- Restentleerte Behälter
Haushaltsreiniger und Kosmetika:
- Wasch- und Spülmittelreste, Scheuerpulver, Haar-, Teppich- und Autoshampoos sowie Schminke, Hautcremes und sonstige Kosmetike, restentleerte Kunststoffflaschen, Tuben, Spraydosen und andere Behälter aus Kunststoff und Metall
Leim- und Klebemittel:
- Büroklebemittel, Tapetenkleister, restentleerte Klebetuben, -fläschen und -dosen
Tipp:
Quittungen von gekauften mineralischen Ölen gut aufbewahren und bei der Rückgabe von Altöl im Handel vorzeigen. Die Entsorgungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten.