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Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen

Bremen 99108012005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis.
Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.

Volltext

Einen Antrag auf dauerhafte Sondernutzung muss jeder stellen, der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will.

Typische Beispiele für dauerhafte Sondernutzung sind:

  • Fassadenwärmedämmung,
  • Spielgeräte,
  • Eingangsstufen und Rampen,
  • Vordächer,
  • Balkone,
  • Bänke,
  • Einfriedungen,
  • Brücken,  usw.

Liegt keine dauerhafte Sondernutzung vor, ist in der Regel das Ordnungsamt zuständig  - zum Beispiel bei:

  • befristeter Aufstellung von (Bau-) / Containern
  • Warenauslagen / Körben / Tischen, die abends weggeräumt werden
  • Aufstellern (sog. Kundenstoppern)

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

    dieser muss eine genaue Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme enthalten (in 5-facher Ausfertigung einzureichen)

  • Lageplan (1:500)

    mit eingezeichneten, farblich hervorgehobenem Vorhaben (in 5facher Ausfertigung einzureichen)

Voraussetzungen

Vorliegen einer Sondernutzung: 

  • wenn der Gemeingebrauch in seiner üblichen Nutzung beeinträchtigt wird
  • wenn die Straßenoberfläche genutzt wird
  • wenn die Nutzung den Luftraum von der Oberkante der Straße bis 5,50 m über Straßenoberkante betrifft

Kosten

Alle Genehmigungen sind kostenpflichtig, außer Fassadendämmung. Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz berechnet. Diese bitte im Einzelfall beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen.

Verfahrensablauf

Formloser schriftlicher Antrag

Bearbeitungsdauer

3 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 3 Woche(n)
Anträge sind mindestens 3 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn einzureichen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau Suzana KrajinovicRef. 40 - Wegepolizeiaufg., PMS, Öff. Beleucht.
          E-Mail: Suzana.Krajinovic@asv.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-19507
          Fax: +49 421 496-19507
  • Frau Ute BüsingRef. 40 - Wegepolizeiaufg., PMS, Öff. Beleucht.
          E-Mail: Ute.Buesing@asv.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-9530
          Fax: +49 421 361-16187

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden