Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gewerberegisterauszug Übermittlung

Bremen 99052001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99052001000000

Leistungsbezeichnung

Gewerberegisterauszug Übermittlung

Leistungsbezeichnung II

Gewerbeauskunft

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gewerberegisterauskunft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.

Volltext

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist die für Gewerbeauskünfte gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung zuständige Behörde.

Eine einfache Auskunft zu dem Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes kann online unter https://gewerbeauskunft.bremen.de abgerufen werden.

Möglich ist auch eine persönliche oder schriftliche Anfrage bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 Gewerbeordnung der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eie erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:

  • Handelsregistereintrag
  • An- und Abmeldedatum
  • Namen und Privatanschriften der Geschäftsführung
  • Frühere Betriebsanschrift, frühere Geschäftsführer*innen

Erforderliche Unterlagen

  • Bei erweiterten Gewerbeauskünften

    ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.

Voraussetzungen

Nur bei einer erweiterten Gewerbeauskunft ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig. 

Bei einer erweiterten Gewerbeauskunft als eAuskunft ist zusätzlich eine Registrierung erforderlich.

Kosten

Gebühr: 8€
einfache Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
Gebühr: 16€
erweiterte Gewerbeauskunft bei persönlicher oder schriftlicher Beantragung
Gebühr: 13€
erweiterte eAuskunft Hierfür wird der Gebührenbescheid quartalsweise zugesandt.
gebührenfrei: einfache Gewerbeauskunft im automatisierten Verfahren
Die Gebühr ist sofort fällig. Bei der schriftlichen Erteilung der Auskünfte wird ein Gebührenbescheid übersandt.

Verfahrensablauf

Über die eAuskunft (https://gewerbeauskunft.bremen.de) können alle aktuell in Bremen gemeldeten Gewerbebetriebe online abgerufen werden. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der freien Berufe wie Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte.

Das Auskunftsersuchen über einen Gewerbebetrieb kann auch schriftlich oder persönlich bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gestellt werden.

Für erweiterte Gewerbeauskünfte sind der Nachweis eines rechtlichen Interesses und eine Registrierung notwendig. Den Antrag finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich unter "Weitere Informationen".

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden