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Gewerbe abmelden

Bremen 99050012070000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012070000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gewerbe abmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gewerbeabmeldung (Synonym), Abmelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.

Volltext

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb der Stadt Bremen verlegt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

  • ausgefülltes Gewerbe-Abmeldeformular

    (die Erfassung und Übermittlung ist online möglich - siehe Verfahren)

Voraussetzungen

Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

Kosten

gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Bei Personengesellschaften ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter eine eigene Gewerbeabmeldung erforderlich.
  • Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit die Gewerbeabmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.
    [H3 Online Dateneingabe (siehe Button rechts oben "Weitere Informationen"):]. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt.
  • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
  • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
  • Die Gewerbeabmeldung kann auch persönlich oder schriftlich erfolgen.
  • Hinweisen möchten wir auf einen besonderen Service für Gewerbetreibende: Die Gewerbeabmeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentrale Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - abgewickelt werden (siehe Zuständige Stellen).

Bearbeitungsdauer

3 Tag(e)
für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare