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Verlängerung eines befristeten Führerscheins

Bremen 99108048020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung eines befristeten Führerscheins

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung eines befristeten Führerscheins

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Führerschein verlängern (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

Volltext

  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E wird für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E erhalten Sie erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre.
  • Antrag ab dem 46. Lebensjahr: Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

  • Führerschein
  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • leistungspsychologisches Gutachten

    Nur Busfahrer mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ärztliche und augenärztliche Bescheinigung gem. Anlagen 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung

    Für diese Bescheinigungen gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die ärztliche Bescheinigung nicht älter als ein Jahr und die augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre sein.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache

Kosten

Gebühr: 48,90€
inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei

Verfahrensablauf

Die Verlängerung erfolgt nur auf Antrag.

Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis sollte ca. vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit eine zeitgerechte Bearbeitung möglich ist.

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden