Illegale Müllablagerung (Unzulässige Ablagerung) melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wilder Müll (Synonym), Abfallhaufen (Synonym), Unzulässige Ablagerung (Synonym), Illegale Ablagerung (Synonym), Unrat (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Kommt es zu illegalen Müllablagerungen, zum Beispiel auf der Straße, dem Straßenbegleitgrün, in öffentlichen Grünanlagen und auf anderen städtischen Grundstücken, werden diese von der Stadt entfernt.
Eine illegale Müllablagerung ist in Abgrenzung zur Straßenreinigung und zur Sperrmüllabfuhr wie folgt definiert:
- Abfallmenge, die die Menge eines Sackes in der Größe von ca. 100 Liter überschreitet,
- umweltgefährdende Stoffe wie z.B. Kühlschränke, Ölkanister unabhängig von der Menge.
- Formlose Meldung über das Online-Formular https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/meldung-illegale-ablagerung oder per E-Mail an info@dbs.bremen.de
Im öffentlichem Straßenraum maximal 1 Woche. Auf anderen Flächen keine Aussage möglich, da Einzellfallprüfung
Kleinere Abfallmengen sind im Rahmen der Straßenreinigung zu entsorgen, entsprechende Hinweise nimmt die Leitstelle Saubere Stadt ebenfalls auf.
- Stadtsauberkeit E-Mail: info@dbs.bremen.de
Telefon: +49 421-361-3611
Fax: +49 421-361-96977