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Gehwegschäden, Straßenschäden und Brückenschäden melden Schäden an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen melden

Bremen 99089014014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089014014000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gehwegschäden, Straßenschäden und Brückenschäden melden Schäden an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fußwegschäden melden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben einen Schaden an Gehweg, Straße oder Brücke entdeckt? Oder Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine beschädigte Verkehrseinrichtung (zum Beispiel Poller, Sperrpfosten, Schutzplanke etc.) gesehen? Dieses können Sie melden, damit er beseitigt werden kann.

Volltext

Um Schäden schnellstmöglich beheben zu lassen, kann dies auf der Internetseite des Amtes für Straßen und Verkehr per Online-Formular oder telefonisch bei den Notdiensten gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Meldung des Schadens über Online-Formular oder telefonisch.

Folgende Angaben sind notwendig:

- Ort und Art des Schadens

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden