Gehwegschäden, Straßenschäden und Brückenschäden melden Schäden an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen melden
Inhalt
Gehwegschäden, Straßenschäden und Brückenschäden melden
Schäden an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen melden
Begriffe im Kontext
Fußwegschäden melden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie haben einen Schaden an Gehweg, Straße oder Brücke entdeckt? Oder Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine beschädigte Verkehrseinrichtung (zum Beispiel Poller, Sperrpfosten, Schutzplanke etc.) gesehen? Dieses können Sie melden, damit er beseitigt werden kann.
Um Schäden schnellstmöglich beheben zu lassen, kann dies auf der Internetseite des Amtes für Straßen und Verkehr per Online-Formular oder telefonisch bei den Notdiensten gemeldet werden.
Meldung des Schadens über Online-Formular oder telefonisch.
Folgende Angaben sind notwendig:
- Ort und Art des Schadens