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Ehe: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Bremen 99059002012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012000

Leistungsbezeichnung

Ehe: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ehe: Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wir möchten im Ausland heiraten.

Volltext

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden auf dem Ehefähigkeitszeugnis aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
  • aktuelle, beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister (bei Geburt in Deutschland)
  • Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
  • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde mit Angabe des Familienstands und der Staatsangehörigkeit

    erhältlich bei der zuständigen Meldebehörde (auch bei Wohnsitz im Ausland)

    Sind Sie in Bremen angemeldet und besteht keine Auskunftssperre zu Ihren Meldeamtsdaten, dann ist die Vorlage einer Meldebescheinigung nicht erforderlich

  • für ausl. Staatsangehörige: Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)

    Wichtig: Ausländische Urkunden sind ggf. von der Deutschen Vertretung im Ausstellungsstaat zu legalisieren bzw. mit einer Apostille zu versehen (Auskünfte hierzu können vom Standesamt erteilt werden).

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Aus diesem Grunde sind Unterlagen beider Verlobter erforderlich (auch bei Wohnsitz im Ausland). Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskünfte erteilen die jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten inländischen Wohnsitz hatte. Urkunden in fremdländischer Sprache müssen von einem im Inland anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzungen beigefügt werden.

Kosten

Gebühr: 52€
wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
Gebühr: 88€
wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist ohne inhaltliche Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung
Gebühr: 132€
wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist mit inhaltlicher Überprüfung von Dokumenten durch die deutsche Auslandsvertretung.
Gebühr: 33€
Versicherung an Eides statt (soweit erforderlich)

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe möglich.

Frist

Antragsfrist: 6 Monat(e)
(Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Beim Standesamt Bremen-Nord ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden