Bewohnerparkausweis Erteilung
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In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.
Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
- Kopie der Meldebescheinigung
- nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
- bei Neuantrag und Verlängerung
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- vollständig aufgeklappt
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
- Bescheinigung der Krankenkasse
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
- bei Neuantrag und Verlängerung
- Kopie der Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center
- Wohnsitz im Bewohnerparkgebiet
- Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r des angegebenen Fahrzeugs
- nicht Inhaber:in / Mieter:in einer Garage oder eines sonstigen Stellplatzes in zumutbarer Nähe
- pro Bewohner:in nur eine Sonderparkberechtigung
Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Besucherwochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Besucherwochenkarten im Monat erworben werden.
Ein Antrag kann
- per Online-Formular gestellt werden
Onlineantrag:
- Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
- Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
- Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
- Die Dokumente werden per Post an den/die Antragsteller:in verschickt.
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verlustanzeige:
- Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
- Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
- Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
- Schriftlich per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
Verlängerung:
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweise müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Online-Antrag / vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
- Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre)
- Aktueller Nachweis über den Grad der Pflegestufe (Bescheinigung der Krankenkasse)
- Aktuelle Bestätigung des Vertrages bei Car-Sharing
Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung
Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) muss in Kopie eingereicht werden. Bei einer Kennzeichenänderung beträgt die Gebühr für die Umschreibung 11,50 EUR.
Verlustanzeige
Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – Verlustanzeige".
Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
- Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
- Schriftlich per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092