Umsatzsteuerbefreiung beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Von der Umsatzsteuer befreit werden können:
- kulturelle Einrichtungen, wie z.B. Museen, Chöre, Theater, Orchester, Solisten, Dirigenten sowie
- allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen,
wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.
Zuständige Landesbehörde für die Bescheinigung für kulturelle Einrichtungen ist der
Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen,
E-Mail: office@kultur.bremen.de
Nähere Informationen erhalten Sie dort. Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden.
Zuständige Landesbehörde für die Bescheinigung für allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen ist die
Senatorin für Kinder und Bildung, Breitenweg 8-12, 28195 Bremen, E-Mail: office@bildung.bremen.de
Nähere Informationen erhalten Sie dort. Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden.
Nach Erteilung der Bescheinigung müssen Sie diese, zwecks Erlangung der Steuerbefreiung, Ihrem zuständigen Finanzamt vorlegen.