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Internationaler Führerschein Ausstellung

Bremen 99108062012000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108062012000

Leistungsbezeichnung

Internationaler Führerschein Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Internationalen Führerschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.03.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In Ländern, die nicht zur EU gehören, ist für befristete Aufenthalte ein internationaler Führerschein nötig.

Volltext

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt.

Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

  • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Führerschein

Voraussetzungen

  • Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder
  • Besitz einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Wohnsitz
    - in Bremen oder 
    - in einem Staat, der nicht das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 ratifiziert hat.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 16,30€

Verfahrensablauf

Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt.

Wenn der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle benötigt, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. 

Bearbeitungsdauer

Sofort

Frist

Antragsfrist: 3 Jahr(e)
Der Internationale Führerschein ist auf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins begrenzt, längstens jedoch 3 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Bei Reisen in einige osteuropäische Staaten ist weiterhin ein Internationaler Führerschein mitzuführen.

Für Fahrten in außereuropäische Länder ist es generell empfehlenswert, häufig sogar vorgeschrieben (wie z.B. in vielen Bundesstaaten der USA, Kanada oder Australien), ihn mitzuführen.

Empfohlen wird, sich über die Bestimmungen des jeweiligen Staates zu erkundigen.

Sofern der Antragssteller noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt, erfolgt mit der Ausstellung des Internationalen Führerscheines zwangsweise ein Umtausch des alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte Internationale Führerscheine gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland

Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie auch von den Automobilclubs.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden