Wohnsitz Anmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zweitwohnung (Synonym), Ummelden (Synonym), Meldebestätigung (Synonym), Zweitwohnsitz ummelden (Synonym), Wohnungsummeldung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.
- Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
- Identitätsnachweis
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Antragsfrist: 2 Woche(n)
nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.
- Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
- Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
- Führerscheine werden nicht geändert.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.