Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Alsterbootangelkarte beantragen

Hamburg 02000000000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Alsterbootangelkarte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Übung Alsterbootangelkarte beantragen Katharina

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Alsterbootangelkarte-online (Synonym), Gewässernutzungen im Alsterrevier (Synonym), Angelkarte - Alster (Synonym), HamburgService-Alsterbootangelkarte (Synonym), Alsterfischer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Hannemann, Manuela

Handlungsgrundlage

Rechtsgrundlage ist hierfür §42 Abs. 1 Ziff. 2 der Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung - HVO) vom 12. Juli 1979 in der jeweils geltenden Fassung als Ergänzung zu § 57 Abs. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Teaser

Hier können Sie eine der 120 Alsterbootangelkarten online erwerben. Damit wird unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erteilt, die schiffbare Alster und ihre Kanäle vom Boot aus zu befischen.

Volltext

Sie können zum Beginn des Jahres eine der 120 Angelbootskarten online erwerben. Diese Erlaubnis ersetzt nicht den benötigten Fischereischein bzw. die Fischereiabgabe. Erteilt wird eine widerrufliche Erlaubnis, die schiffbare Alster und ihre Kanäle vom Boot aus zu befischen. Alternativ kann die Alsterbootangelkarte auf dem Postweg bei der Schifffahrtsverkehrsbehörde W13 der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantragt werden, es kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Kontingent bis zur Erteilung noch nicht erschöpft ist und Sie somit keine Erlaubnis erteilt bekommen können.
 
Die Alsterbootangelkarte gilt nicht für die Verwendung von Belly Booten zum Angeln oder Fischen, da Belly Boote keine Fahrzeuge sind. Das Angeln beziehungsweise Fischen mit dem sogenannten Belly Boot ist wegen der Risiken für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im schiffbaren Alsterrevier nicht genehmigungsfähig.
Auf die Verbote nach § 42 Abs. 3 HVO wird hingewiesen.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Hamburgischen Fischereigesetzes betreffend der Ausübung der Fischerei, sowie die Verordnung über die Mindestmaße für Fischen. 
Das Einbringen von Abfällen und das Einleiten von Abwasser oder anderen wassergefährdenden Stoffen in die Gewässer des schiffbaren Alsterreviers sind untersagt.

Erforderliche Unterlagen

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Kopie des gültigen Fischreischeins

Voraussetzungen

Besitz eines gültigen Fischereischeins

Kosten

25,50 Euro
Die Bezahlung der Gebühr ist innerhalb des Online-Services derzeit nur mittels Lastschriftverfahren möglich.

Verfahrensablauf

  1. Bitte füllen Sie alle im Online-Vorgang abgefragten Informationen aus.
  2. Tragen Sie Ihre Kontodaten für eine Lastschriftabbuchung ein.
  3. Laden Sie die Erlaubnisbescheinigung herunter und drucken Sie diese aus.

Bearbeitungsdauer

Bei Online-Antrag: Sofort

Frist

ab dem 01. Januar eines Jahres eine Alsterbootangelkarte zu erwerben (solange der Vorrat reicht)

Weiterführende Informationen

Hinweise

In den Monaten Juli und August gilt die Erlaubnis nicht. In den dem Alsterrevier zugeordneten Fleeten darf damit nicht gefischt werden!
 


 

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Für das Fischen und Angeln in der Alster vom Boot aus ist eine Erlaubnis erforderlich. 
  • Erlaubnis ersetzt nicht den Fischereischein bzw. die Fischereiabgabe.
  • Pro Jahr stehen für das schiffbare Alsterrevier 120 Alsterbootangelkarten zur Verfügung.
  • Ein Onlinedienst steht zur Verfügung.
  • Erlaubnis kann widerrufen werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzbehörde

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal