Alsterbootangelkarte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Alsterbootangelkarte-online (Synonym), Gewässernutzungen im Alsterrevier (Synonym), Angelkarte - Alster (Synonym), HamburgService-Alsterbootangelkarte (Synonym), Alsterfischer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.04.2025
Fachlich freigegeben durch
Hannemann, Manuela
Rechtsgrundlage ist hierfür §42 Abs. 1 Ziff. 2 der Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung - HVO) vom 12. Juli 1979 in der jeweils geltenden Fassung als Ergänzung zu § 57 Abs. 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Hier können Sie eine der 120 Alsterbootangelkarten online erwerben. Damit wird unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erteilt, die schiffbare Alster und ihre Kanäle vom Boot aus zu befischen.
Sie können zum Beginn des Jahres eine der 120 Angelbootskarten online erwerben. Diese Erlaubnis ersetzt nicht den benötigten Fischereischein bzw. die Fischereiabgabe. Erteilt wird eine widerrufliche Erlaubnis, die schiffbare Alster und ihre Kanäle vom Boot aus zu befischen. Alternativ kann die Alsterbootangelkarte auf dem Postweg bei der Schifffahrtsverkehrsbehörde W13 der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantragt werden, es kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Kontingent bis zur Erteilung noch nicht erschöpft ist und Sie somit keine Erlaubnis erteilt bekommen können.
Die Alsterbootangelkarte gilt nicht für die Verwendung von Belly Booten zum Angeln oder Fischen, da Belly Boote keine Fahrzeuge sind. Das Angeln beziehungsweise Fischen mit dem sogenannten Belly Boot ist wegen der Risiken für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im schiffbaren Alsterrevier nicht genehmigungsfähig.
Auf die Verbote nach § 42 Abs. 3 HVO wird hingewiesen.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Hamburgischen Fischereigesetzes betreffend der Ausübung der Fischerei, sowie die Verordnung über die Mindestmaße für Fischen.
Das Einbringen von Abfällen und das Einleiten von Abwasser oder anderen wassergefährdenden Stoffen in die Gewässer des schiffbaren Alsterreviers sind untersagt.
Die Alsterbootangelkarte gilt nicht für die Verwendung von Belly Booten zum Angeln oder Fischen, da Belly Boote keine Fahrzeuge sind. Das Angeln beziehungsweise Fischen mit dem sogenannten Belly Boot ist wegen der Risiken für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs im schiffbaren Alsterrevier nicht genehmigungsfähig.
Auf die Verbote nach § 42 Abs. 3 HVO wird hingewiesen.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Hamburgischen Fischereigesetzes betreffend der Ausübung der Fischerei, sowie die Verordnung über die Mindestmaße für Fischen.
Das Einbringen von Abfällen und das Einleiten von Abwasser oder anderen wassergefährdenden Stoffen in die Gewässer des schiffbaren Alsterreviers sind untersagt.
25,50 Euro
Die Bezahlung der Gebühr ist innerhalb des Online-Services derzeit nur mittels Lastschriftverfahren möglich.
Die Bezahlung der Gebühr ist innerhalb des Online-Services derzeit nur mittels Lastschriftverfahren möglich.
- Bitte füllen Sie alle im Online-Vorgang abgefragten Informationen aus.
- Tragen Sie Ihre Kontodaten für eine Lastschriftabbuchung ein.
- Laden Sie die Erlaubnisbescheinigung herunter und drucken Sie diese aus.
ab dem 01. Januar eines Jahres eine Alsterbootangelkarte zu erwerben (solange der Vorrat reicht)
In den Monaten Juli und August gilt die Erlaubnis nicht. In den dem Alsterrevier zugeordneten Fleeten darf damit nicht gefischt werden!
- Für das Fischen und Angeln in der Alster vom Boot aus ist eine Erlaubnis erforderlich.
- Erlaubnis ersetzt nicht den Fischereischein bzw. die Fischereiabgabe.
- Pro Jahr stehen für das schiffbare Alsterrevier 120 Alsterbootangelkarten zur Verfügung.
- Ein Onlinedienst steht zur Verfügung.
- Erlaubnis kann widerrufen werden