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Engagement-Karte Ausstellung

Hamburg 99030025012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030025012000

Leistungsbezeichnung

Engagement-Karte Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Engagement-Karte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ehrenamt (Synonym), Förderung (Synonym), Bürgerschaftliches Engagement (Synonym), Anerkennung (Synonym), Würdigung (Synonym), Engagement (Synonym), Wertschätzung (Synonym), Freiwilliges Engagement (Synonym), Ehrenamtliches Engagement (Synonym), Vergünstigungen (Synonym), Rabatte (Synonym), Angebote (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Engagement

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie sich in besonderem zeitlichen Maß freiwillig engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Engagement-Karte als Anerkennung Ihrer Leistung erhalten und bei teilnehmenden Partnern Vergünstigungen wahrnehmen.

Volltext

Mit der Engagement-Karte würdigt die Stadt Hamburg ihre Bürger:innen, die sich in besonderem zeitlichen Maße freiwillig für das Gemeinwohl engagieren. Damit ist sie zum einen ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Zum anderen ist mit ihr ein praktischer Nutzen verbunden, da ihre Inhaber:innen Vergünstigungen bei öffentlichen, gemeinnützigen sowie privaten Partner:innen einlösen können.
Bevor Sie eine Engagement-Karte bekommen, wird geprüft, ob Sie die geforderten Voraussetzungen zu ihrem Erhalt erfüllen. Zudem muss die Organisation, bei der Sie sich engagieren, Ihr angegebenes Engagement bestätigen.
Die Engagement-Karte ist in der Freien und Hansestadt Hamburg gültig und einsetzbar, hat jedoch nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Sie kann beliebig oft verlängert bzw. wiederbeantragt werden, solange Sie die geforderten Voraussetzungen zu ihrem Erhalt weiterhin erfüllen. Wenn Sie 20 Jahre bis heute durchgehendes freiwilliges Engagement nachweisen können und die Absicht haben, sich weiterhin zu engagieren, stehen Ihnen die Vorteile, die jeweils mit der Engagement-Karte verbunden sind, unbefristet zur Verfügung. Einen Rechtsanspruch auf eine Engagement-Karte können Sie nicht geltend machen.

Erforderliche Unterlagen

Beim digitalen Antrag: keine
Beim analogen Antrag: Bestätigung der Organisation

Voraussetzungen

  • Das freiwillige Engagement muss mindestens seit einem Jahr geleistet werden und es besteht die Absicht es fortzusetzen.
  • Das freiwillige Engagement wird mindestens zwei Stunden pro Woche beziehungsweise 100 Stunden pro Jahr erbracht. Dabei kann Engagement in unterschiedlichen Aufgabengebieten oder bei unterschiedlichen Organisationen zusammengefasst werden.
  • Der/ die Engagierte wohnt in Hamburg und/oder das Engagement wird in Hamburg ausgeübt. In anderen Bundesländern ausgeübtes Engagement kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
 
Das Engagement muss ausgeübt werden bei
-       Vereinen oder Institutionen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist oder
-       Mitgliedsorganisationen in einem Wohlfahrtsverband oder
-       Körperschaften oder Stiftungen des Öffentlichen Rechts und deren Einrichtungen oder
-       öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen
 
Das Mindestalter der / des Engagierten beträgt 16 Jahre, in Ausnahmefällen gelten schon 15 Jahre - analog zur Jugendleiter/in-Card (Juleica) (siehe unten).
 
Das Engagement wird freiwillig ausgeübt, ist gemeinwohlorientiert und erfolgt ohne Bezahlung. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, die die Steuerfreibeträge des § 3,
2/3 Nummern 26 (derzeit 3.000 € jährlich) und 26a (840 € jährlich) des Einkommensteuergesetzes nicht überschreitet, steht dem Erhalt der Engagement-Karte nicht entgegen. Die Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte sind bei Überschreiten der vorgenannten Freibeträge grundsätzlich steuerpflichtig.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Engagement-Karte per Onlineformular bei der doin‘ good gGmbH beantragen. Gehen Sie dazu auf die Webseite der doin‘ good gGmbH und füllen Sie das dort hinterlegte Antragsformular zum Erhalt der Engagement-Karte mit persönlichen Angaben sowie den Angaben zu Ihrem freiwilligen Engagement aus. Die doin‘ good gGmbH prüft auf Grundlage Ihrer Angaben Ihren Anspruch auf eine Engagement-Karte. Sie erhalten dann eine E-Mail, die Sie Ihrer Organisation zur Bestätigung Ihrer Angaben weiterleiten müssen.
Wenn Ihr Anspruch bestätigt wird, wird Ihnen Ihre Engagement-Karte in der Regel postalisch zugesendet.
Anträge können auch analog gestellt werden. Laden Sie dazu das Antragsformular von der Webseite der doin‘ good gGmbH herunter. Die Bestätigung Ihrer Organisation müssen Sie in diesem Fall schriftlich einholen und zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular der doin‘ good gGmbH postalisch oder per E-Mail zustellen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2-3 Wochen

Frist

Gültigkeit der Engagement-Karte: 2 Jahre. Bei nachweislich 20 Jahren bis heute durchgehendem Engagement mit der Absicht, es fortzuführen, unbefristet.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht möglich

Kurztext

  • Engagement-Karten können Personen erhalten, die sich in besonderem zeitlichen Umfang freiwillig bei gemeinnützigen Organisationen engagieren.
  • Karteninhaber:innen können verschiedene Vergünstigungen bei teilnehmenden Unternehmen und Institutionen einlösen.
  • Die Engagement-Karte ist nicht übertragbar und nur in der Freien und Hansestadt Hamburg gültig. Die Karte ist nur in Zusammenhang mit einem Lichtbildausweis gültig.
  • Die Geltungsdauer der Engagement-Karte beträgt zwei Jahre. Für eine Verlängerung kann die Engagement-Karte neu beantragt werden. Wenn der/die Antragsstellende 20 Jahre bis heute durchgehendes freiwilliges Engagement nachweisen kann und die Absicht hat, sich weiterhin zu engagieren, stehen ihm/ihr die Vorteile, die jeweils mit der Engagement-Karte verbunden sind, unbefristet zur Verfügung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Engagement-Karte
  • Zuständig: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Hamburg  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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