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Assistenzhund Anerkennung Verlängerung

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Assistenzhund Anerkennung Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Anerkennung als Assistenzhund beantragen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Plakette (Synonym), Ausweis (Synonym), Blindenhund (Synonym), Blindenführhund (Synonym), Abzeichen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2024

Fachlich freigegeben durch

AssistenzhundeHH

Handlungsgrundlage

§ 24 Assistenzhundeverordnung (AHundV)
www.gesetze-im-internet.de/ahundv/AHundV.pdf

Teaser

Die Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund ist befristet. Sie können eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Die Anerkennung eines Hundes als Assistenzhund wird immer befristet erteilt und bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Sie können bei der zuständigen Stelle eine Verlängerung der Anerkennung beantragen. Die Anerkennung kann auf Ihren Antrag hin zweimal um jeweils bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein tierärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung des Assistenzhundes.
    • Das Attest darf im Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als drei Monate sein.
  • Nachweis, dass der Hund in Ihrem konkreten Fall als Assistenzhund geeignet ist (konkret-individuelle Eignung) zum Beispiel durch Bescheinigung des Sozialleistungsträgers oder eines Facharztes
  • Ihr Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung
  • Assistenzhundeausweis

Voraussetzungen

  • Ihr Hund ist als Assistenzhund anerkannt. Die Gültigkeitsdauer der Anerkennung läuft zeitnah ab.
  • Sie haben eine Behinderung, welche Sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindert.
  • Der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ermöglich Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus.
  • Der Hund ist als Assistenzhund geeignet
    • gute physische und psychische Verfassung ohne schwer behandelbare oder kontrollierbare chronische Schmerzen und Leiden sowie ohne Verhaltensstörungen.
  • Der Hund ist gesundheitlich geeignet.
  • Der Hund hat einen registrierten Mikrochip-Transponder.
  • Der Hund ist bei einem Haustierregister angemeldet.
  • Sie haben eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch den Hund abdeckt. Die Versicherungssumme beträgt mindestens 1 Million Euro, die Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Verlängerung der Anerkennung bei der zuständigen Stelle und legen dabei die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Bei positiver Prüfung ändert die zuständige Stelle Ihren Assistenzhundeausweis ab.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen.

Frist

Sechs Monate vor Ablauf der Anerkennung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anerkennung als Assistenzhund ist befristet
  • Gültigkeit bis zum zehnten Lebensjahr des Hundes
  • Möglichkeit zur Verlängerung der Anerkennung bei der zuständigen Stelle
  • Verlängerung kann zweimal beantragt werden
  • Jede Verlängerung um bis zu zwölf Monate

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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