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Baulast Löschung

Hamburg 99012087064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087064000

Leistungsbezeichnung

Baulast Löschung

Leistungsbezeichnung II

Baulast Löschung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten eine Baulast aus dem Baulastenverzeichnis löschen lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Baulasten sind Vorgaben die Sie als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstückes einhalten müssen. Die Baulast wird dann in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Voraussetzungen

Es besteht kein öffentliches Interesse mehr an der Erhaltung der Baulast.

Kosten

66,84 EUR - 1.000,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Löschung der Baulast ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis.
  • Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Baulasten sind Vorgaben für Grundstückseigentümer.
  • Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen.
  • Löschung einer Baulast kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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