Baulast Löschung
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Fachlich freigegeben am
06.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)
§ 79 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V3P79
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V3P79
Sie möchten eine Baulast aus dem Baulastenverzeichnis löschen lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Baulasten sind Vorgaben die Sie als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstückes einhalten müssen. Die Baulast wird dann in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Löschung einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
- Sie reichen einen Antrag auf Löschung der Baulast ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Löschung der Baulast aus dem Baulastenverzeichnis.
- Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Art und Umfang Ihres Antrages. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
- Baulasten sind Vorgaben für Grundstückseigentümer.
- Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen.
- Löschung einer Baulast kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg