Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Alleinerbschein Einziehung

Hamburg 99046010052000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046010052000

Leistungsbezeichnung

Alleinerbschein Einziehung

Leistungsbezeichnung II

Alleinerbschein Einziehung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erbschein falsch (Synonym), Erbschein falsche Erben (Synonym), Erbschein ungültig (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Wiese, Birgit

Teaser

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein dokumentierte erbende Person nicht die wirkliche Erbin beziehungsweise der wirkliche Erbe ist, muss der Erbschein wieder eingezogen werden.

Volltext

Stellt das Nachlassgericht fest, dass die im Erbschein aufgeführte Person nicht der wahre Erbe ist, muss das Nachlassgericht den Erbschein von Amts wegen einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos. Die unrichtigen Erben dürfen nicht mehr über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wahren Erben angeregt werden.

Erforderliche Unterlagen

Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich:
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • Das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft
  • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
  • Namen und Anschriften der Miterben
  • Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs- oder Erbverzichtserklärungen
  • Gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge
  • Den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften)
Im Übrigen muss alles das eingereicht werden, was die Unrichtigkeit des Erbscheins beweist.

Voraussetzungen

Es existiert ein Alleinerbschein und dieser weist eine Person als Erben aus, die kein Erbe ist.

Kosten

Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls.

Verfahrensablauf

Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Konstellation des Erbfalls. Es kann zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten in den einzelnen Nachlassgerichten kommen.

Frist

Keine

Hinweise

Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Rechtsbehelf

Gegen den Einziehungsbeschluss kann eine Beschwerde erhoben werden.

Kurztext

  • Alleinerbschein Einziehung
  • Der Erbschein ist ein amtliches und vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das Auskunft über das Erbrecht von bestimmten Personen gibt.
  • Ist die im Erbschein ausgewiesene erbende Person nicht die wahre Erbin beziehungsweise der wahre Erbe, muss der Erbschein wieder eingezogen werden.
  • Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wahren Erben angeregt werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal