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Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung

Hamburg 99110040247000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110040247000

Leistungsbezeichnung

Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung

Leistungsbezeichnung II

Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Tierkörperbeseitigung (Synonym), Tiernebenprodukte Transport (Synonym), Tierreste Transport (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Veterinärwesen

Teaser

Unternehmer, die tierische Nebenprodukte befördern, müssen die zuständige Stelle vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
 

Volltext

Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Auszug Gewerberegister

Voraussetzungen

  • Sie sind Unternehmer.
  • Ihr Gewerbe liegt auf dem Gebiet Hamburgs.
  • Sie wollen tierische Nebenprodukte transportieren.
  • Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. 

Verfahrensablauf

  • Sie als Unternehmer stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Angaben. Die sind zum Beispiel:
    • Name
    • Anschrift
    • Angaben, welche Art von tierischen Nebenprodukten befördert werden sollen
  • Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen.
  • Ihr Unternehmen erhält eine Registrierung inklusive einer Registriernummer.

Bearbeitungsdauer

Der Prüfaufwand ist je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich.

Frist

Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
  • Registrierung für den Transport von tierischen Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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