Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tierkörperbeseitigung (Synonym), Tiernebenprodukte Transport (Synonym), Tierreste Transport (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.09.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Veterinärwesen
Unternehmer, die tierische Nebenprodukte befördern, müssen die zuständige Stelle vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
- Sie sind Unternehmer.
- Ihr Gewerbe liegt auf dem Gebiet Hamburgs.
- Sie wollen tierische Nebenprodukte transportieren.
- Weitere Voraussetzungen variieren je nach Art der Tätigkeit und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
- Sie als Unternehmer stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Angaben. Die sind zum Beispiel:
- Name
- Anschrift
- Angaben, welche Art von tierischen Nebenprodukten befördert werden sollen
- Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen.
- Ihr Unternehmen erhält eine Registrierung inklusive einer Registriernummer.
- Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
- Registrierung für den Transport von tierischen Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte